Dr. Petra Winter

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Dr. Petra Winter

Geschäftsführerin & Gründerin

Qualifikationen

Diplom Ökonomin
Dr.oec
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Expertise als Anlagespezialistin

Expertise als staatlich bestellte Betreuerin

Beruflicher Werdegang

1978-1986

Studium Betriebswirtschaft

Abschluß Diplom Ökonom
Promotion zum Dr.oec

1978-1986
1990 – 2004

Gründerin der Firma Finanzmanagement

1990 – 2004
1992 -2011

Geschäftsführerin der awf- Arbeits-und Wirtschaftsförderungs GmbH

1992 -2011
2010 bis 2019

Bestellte rechtliche Berufsbetreuerin durch das Amtsgericht Lichtenberg

2010 bis 2019
2004 – heute

Gründerin & Geschäftsführerin IVA-Innovative Vermögensanlagen GmbH

2004 – heute
2023 bis heute

Geschäftsführerin Dr. Winter, Grocholl & Team GmbH

2023 bis heute

Besondere Projekterfolge

1992 bis 2011 waren zudem interessante Jahre der Gestaltung und wirtschaftlichen Stärkung meines Heimatortes Hoppegarten am Stadtrand von Berlin, da ich als Geschäftsführerin der awf- Arbeits-und Wirtschaftsförderungs GmbH mit meinen Mitarbeitern ein 100 ha großes Gewerbegebiet entwickeln konnte. Dazu gehörte auch die Entwicklung des Wohngebietes „Obere Bergstraße“ mit 120 Reihenhäusern sowie dessen Vermarktung an die Hauseigentümer nach Fertigstellung sowie Verkauf von Grundstücken zum individuellen Bauen.

Verantwortliche Geschäftsführerin

Entwicklung 100 ha Gewerbegebiet
120 Reihenhäuser inkl. Vermarktung
Vertrieb von Grundstücken.

Gerichtlich bestellte Betreuerin

Eine Betreuung zu übernehmen ist das Betreten unbekannten Neulandes. Diese 10 Jahre zeigten mir, wie wichtig Sorgerechtsverfügungen, Generalvollmachten, Patientenverfügungen und andere Dokumente sind. Sie verdeutlichen die Wünsche und Lebensauffassung des Vollmachtgebers. Dies gilt auch und gerade für junge Leute. Werden die Kinder 18, haben Eltern nicht automatisch das Recht, Entscheidungen für Ihre Kinder zu treffen. Verunglücken Eltern vor der Volljährigkeit ist hoffentlich auch ein Vormund oder Testamentsvollstrecker mit klaren Handlungsanweisungen bestimmt!? All dieses stellt auch einen wichtigen Teil des Vermögensschutzes dar.

Ihre Vorteile

Gestaltung von rechtlichen Verfügungen
Testament /Elterntestament
Minimierung von Erbschaftssteuern

Was unsere Mandanten sagen

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